Meldeportal nach Hinweisgeberschutzgesetz.
Meldeportal nach Hinweisgeberschutzgesetz.
Mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat der Gesetzgeber darauf reagiert, dass Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen davor zurückschrecken, Hinweise auf Compliance-Verstöße zu melden, weil sie Angst vor Repressalien oder Benachteiligungen haben. Grundlage des Gesetzes ist die EU-Whistleblower-Richtlinie, die den Hinweisgeber/die Hinweisgeberin schützt.
Vor diesem Hintergrund stellt die providata GmbH mit der internen Meldestelle eine Möglichkeit zur Verfügung einen etwaigen Verstoß oder ein potenzielles Fehlverhalten, welche eine Person im Zusammenhang seiner Geschäftstätigkeit mit der providata GmbH erlebt, schnell, unkompliziert und vor allem auch anonym an die interne Meldestelle weiterzuleiten. Das eingesetzte Meldeportal ist das „infostra whistleOPS“ und wird von der infostra solutions GmbH zur Verfügung gestellt.